Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Fahrzeugüberführungen auf eigener Achse.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Fahrzeugüberführungen zwischen dem im Impressum genannten Anbieter (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Gegenstand der Leistung
Der Auftragnehmer überführt das vom Auftraggeber benannte Fahrzeug vom vereinbarten Abholort zum vereinbarten Zielort. Die Überführung erfolgt auf eigener Achse, das heißt: das Fahrzeug wird gefahren und nicht auf einem Anhänger oder Autotransporter befördert.
Überführt werden PKW, SUV, Sportwagen, Luxusfahrzeuge sowie Transporter bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse.
Zusatzleistungen — insbesondere die Dokumentation des Fahrzeugzustands, das Festhalten von Kilometerstand und Tank- bzw. Ladezustand, Übergabefotos sowie die Terminabstimmung mit Dritten — sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
Mit einer Anfrage über das Formular, per Telefon, E-Mail oder Messenger fordert der Auftraggeber ein Angebot an. Auf dieser Grundlage erstellt der Auftragnehmer ein individuelles Angebot zu einem Festpreis. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber dieses Angebot annimmt und der Auftragnehmer den Auftrag bestätigt.
Eine Anfrage ist unverbindlich und kostenfrei.
§ 4 Preise und Zahlung
Es gilt der im Angebot genannte Festpreis. Er umfasst die dort aufgeführten Leistungen einschließlich An- und Rückreise sowie — soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart — Kraftstoff und Maut.
Nachträgliche Änderungen des Auftrags durch den Auftraggeber, insbesondere Änderungen von Abholort, Zielort oder Termin, können den Preis verändern. Der Auftragnehmer weist auf eine solche Änderung vor Ausführung hin.
Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber erhält eine Rechnung; ein etwaiger Ausweis von Umsatzsteuer richtet sich nach den steuerrechtlichen Verhältnissen des Auftragnehmers.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass zum vereinbarten Abholzeitpunkt:
- das Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher ist,
- ein gültiges Kennzeichen und ein bestehender Versicherungsschutz vorliegen — die reguläre Zulassung, ein Kurzzeitkennzeichen oder ein rotes Kennzeichen,
- die für die Fahrt erforderlichen Fahrzeugpapiere und mindestens ein Fahrzeugschlüssel übergeben werden,
- das Fahrzeug am vereinbarten Ort zugänglich ist und eine übergabeberechtigte Person anwesend oder erreichbar ist,
- bekannte Mängel, Besonderheiten oder Einschränkungen des Fahrzeugs vorab mitgeteilt werden.
§ 6 Folgen fehlender Mitwirkung
Sind die Voraussetzungen nach § 5 nicht erfüllt und kann die Überführung deshalb nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, kann der Auftragnehmer den nachgewiesenen Aufwand — insbesondere die vergebliche Anreise — in Rechnung stellen.
§ 7 Versicherung und Absicherung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Fahrtantritt über den bestehenden Versicherungsschutz des Fahrzeugs zu informieren. Bestehen Zweifel am Versicherungsschutz, wird die Überführung nicht angetreten.
§ 8 Termine und Ausführung
Termine für Abholung und Übergabe werden individuell vereinbart. Sie sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
Kommt es aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat — insbesondere Verkehrslage, Witterung, Streik, behördliche Anordnungen oder technische Defekte am Fahrzeug — zu Verzögerungen, verschiebt sich der Termin entsprechend. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich.
Der Auftragnehmer darf zur Durchführung geeignete Dritte einsetzen. Er bleibt in diesem Fall Vertragspartner des Auftraggebers.
§ 9 Übergabe und Zustandsdokumentation
Bei Übernahme und Übergabe wird das Fahrzeug gemeinsam in Augenschein genommen, soweit eine berechtigte Person anwesend ist. Ist eine Zustandsdokumentation vereinbart, hält der Auftragnehmer den Zustand, den Kilometerstand sowie den Tank- bzw. Ladezustand fest und stellt die Dokumentation dem Auftraggeber zur Verfügung.
Erkennbare Schäden sind bei der Übergabe unverzüglich anzuzeigen. Für Unternehmer gilt zusätzlich § 377 HGB.
§ 10 Stornierung
Der Auftraggeber kann den Auftrag vor Fahrtantritt stornieren. Bereits entstandener Aufwand — insbesondere eine bereits angetretene Anreise oder gebuchte Fahrkarten — ist zu erstatten.
Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen bleibt hiervon unberührt; Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung.
§ 11 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Für normale Gebrauchsspuren, die sich aus der bestimmungsgemäßen Nutzung des Fahrzeugs auf der vereinbarten Strecke ergeben, sowie für Schäden aus vorbestehenden Mängeln, die dem Auftragnehmer nicht mitgeteilt wurden, wird nicht gehaftet.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Hinweis
Diese Bedingungen wurden für den Geschäftsbetrieb der Fahrzeugüberführung verfasst. Sie ersetzen keine anwaltliche Prüfung. Vor dem produktiven Einsatz sollten sie von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt auf den konkreten Betrieb hin geprüft werden — insbesondere die Regelungen zu Haftung, Versicherung und Stornierung.